Behandlungskosten
Für Interessierte biete ich ein 15-minütiges kostenloses Info-Telefonat an.
Die Kosten für die Erstanamnese liegen pauschal bei 185,00 EUR. Darin ist bereits die Erstellung des Therapieplans enthalten, den ich nach der ersten Sitzung individuell schriftlich ausarbeite.
Mein Honorar für Folgesitzungen liegt in der Regel bei ca. 90,00 EUR.
Labor: die Kosten sind abhängig von den getesteten Parametern, die genaue Höhe wird Ihnen vorab mitgeteilt.
Abrechnung I Zahlung
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen keine Kosten für Heilpraktikerbehandlungen. Privat- und Zusatzversicherte sowie Beihilfeberechtigte können - je nach Tarif - die Rechnungen u. U. ganz oder teilweise erstattet bekommen. Bitte informieren Sie sich vor einer Behandlung über die Erstattungsbedingungen Ihrer Versicherung. Auf Wunsch erhalten Sie vorab eine Beispielrechnung, mit der Sie bei Ihrer Versicherung die Erstattungsmöglichkeiten anfragen können – sprechen Sie mich an. Bitte beachten Sie, dass ich eine Rechnung nicht am Erstattungsverhalten Ihrer Versicherung/Beihilfe ausrichten kann.
Die Abrechnung eines Termins erfolgt jeweils am Ende der Sitzung, die Zahlung ist bequem in der Praxis per Karte möglich. Sie erhalten eine Rechnung (übermittelt auf elektronischem Wege unter Berücksichtigung des Datenschutzes per 2-Faktor-Authentifizierung) mit Diagnose und einer Leistungsbeschreibung; die Ziffern des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) sind zwar enthalten, meine Honorare sind jedoch nicht identisch mit den Sätzen des GebüH, d. h., ich rechne nicht nach dem GebüH ab. Das liegt daran, dass die Honorar-Sätze des GebüH von 1985 stammen und seitdem nicht mehr erhöht wurden - ein wirtschaftliches Arbeiten wäre auf dieser Grundlage einfach nicht möglich. Etwaige Differenzen zwischen den Erstattungen des Leistungsträgers und meinem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar sind als Eigenanteil vom Patienten zu tragen.
Verspätung I Terminversäumnis
Termine werden für ein bestimmtes Datum, eine bestimmte Uhrzeit und eine bestimmte Dauer vereinbart und gelten als verbindlich. Bei Verspätungen wird trotzdem der gesamte Termin abgerechnet. Für Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 75% des eigentlichen Honorars fällig. Mit der Vereinbarung eines Termins zur Behandlung in meiner Praxis kommt bereits ein Behandlungsvertrag zustande ("schlüssiges Verhalten"). Mit einer Terminvereinbarung stimmen Sie den o.g. Honorar und Zahlungsmodalitäten uneingeschränkt zu.