Behandlungskosten
Für Interessierte biete ich ein 15-minütiges kostenloses Info-Telefonat an.
Die Kosten für das Erstgespräch (90 Minuten) liegen pauschal bei 185,00 EUR. Darin ist bereits die Erstellung des Therapieplans enthalten, den ich nach der ersten Sitzung individuell ausarbeite.
Mein Honorar orientiert sich an den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) und richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand für die Erbringung der jeweiligen Leistung. Mein Stundensatz beträgt 90,00 EUR bzw. pro angefangene Viertelstunde 22,50 EUR.
Abrechnung I Zahlung
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen keine Kosten für Heilpraktikerbehandlungen. Privat- und Zusatzversicherte sowie Beihilfeberechtigte können - je nach Tarif - die Rechnungen u. U. ganz oder teilweise erstattet bekommen. Bitte informieren Sie sich vor einer Behandlung über die Erstattungsbedingungen Ihrer Versicherung. Auf Wunsch erhalten Sie vorab eine Beispielrechnung, mit der Sie bei Ihrer Versicherung die Erstattungsmöglichkeiten anfragen können – sprechen Sie mich an. Bitte beachten Sie, dass ich eine Rechnung nicht am Erstattungsverhalten Ihrer Versicherung/Beihilfe ausrichten kann.
Die Abrechnung eines Termins erfolgt jeweils am Ende der Sitzung, die Zahlung ist bequem in der Praxis per Kartenzahlung möglich. Sie erhalten eine Rechnung mit Diagnose und den Ziffern des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) mit entsprechender Leistungsbeschreibung. Verschiedene Ziffern des GebüH rechne ich bei entsprechendem Zeitaufwand teilweise mehrfach ab. Die Übermittlung der Rechnung erfolgt auf elektronischem Wege unter Berücksichtigung des Datenschutzes (2-Faktor-Authentifizierung).
Verspätung I Terminversäumnis
Termine werden für ein bestimmtes Datum, eine bestimmte Uhrzeit und eine bestimmte Dauer vereinbart und gelten als verbindlich. Bei Verspätungen wird trotzdem der gesamte Termin abgerechnet. Für Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 75% des eigentlichen Honorars fällig. Mit der Vereinbarung eines Termins zur Behandlung in meiner Praxis kommt bereits ein Behandlungsvertrag zustande ("schlüssiges Verhalten"). Mit einer Terminvereinbarung stimmen Sie den o.g. Honorar und Zahlungsmodalitäten uneingeschränkt zu.